Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Diese Regeln sichern die äußere Voraussetzung eines ordnungsgemäßen organisatorischen Ablaufs und sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
1) Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich. Sie wird bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten unterschrieben. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen. Sie sollte zu jedem Monatsersten erfolgen, bei Aufnahme des Unterrichts in einem laufenden Monat wird dieser Monat anteilig berechnet.
2) Das Unterrichtsentgelt ist monatlich zu Beginn des Monats zu überweisen.
3) Während der hessischen Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen und an den beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage im Sinne dieser AGB sind: Rosenmontag, Faschingsdienstag, sowie die Freitage nach Himmelfahrt und nach Fronleichnam.
4) Die Kündigung des Unterrichtsvertrags kann beiderseits nur schriftlich zum 31. März und zum 30. September, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen im Voraus, erfolgen. Ausnahmen hiervon:
a) Unterrichtsangebote, für die von Vornherein eine Befristung vereinbart ist, können nicht vorzeitig gekündigt werden.
b) Bei Umzug (Nachweis) oder längerer Krankheit (Attest) kann der Unterrichtsvertrag mit einer vierwöchigen Frist zum nächsten Monatsende gekündigt werden.
5) Für den Fall, dass die Zahlung der Unterrichtsentgelte mindestens einen Monat im Rückstand ist, kann die Erteilung des Unterrichts so lange ausgesetzt werden, bis die ausstehenden Unterrichtsentgelte vollständig gezahlt sind. Ausgesetzte Stunden sind entgeltpflichtig; sie müssen nicht nachgeholt werden.
6) Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind entgeltpflichtig.
7) Der Unterricht findet online oder an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Dreieich statt. Der jeweilige Ort wird zu Beginn des Unterrichts gemeinsam festgelegt. Ausgefallene Unterrichtsstunden können online nachgeholt werden. Die an den verschiedenen Unterrichtsorten gültigen Hausordnungen, Benutzungsordnung und Satzungen sind einzuhalten. Die Regulierung von Haftungsfragen, die sich aus etwaigen Unfällen an einem der Unterrichtsortes ergeben können, obliegt dem Hausherrn des jeweiligen Unterrichtsortes.
8) Erfüllungsort ist Dreieich und Gerichtsstand ist Langen.