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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Diese Regeln sichern die äußere Voraussetzung eines ordnungsgemäßen organisatorischen Ablaufs und sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages.

1) Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich. Sie wird bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten unterschrieben. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen. Sie sollte zu jedem Monatsersten erfolgen, bei Aufnahme des Unterrichts in einem laufenden Monat wird dieser Monat anteilig berechnet.

2) Das Unterrichtsentgelt ist monatlich zum Ende des Monats zu überweisen.

3) Während der hessischen Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen und an den beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage im Sinne dieser AGB sind: Rosenmontag, Faschingsdienstag sowie die Freitage nach Himmelfahrt und nach Fronleichnam. Der Unterrichtsvertrag sieht 37 Unterrichtsein­heiten pro Kalenderjahr vor. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4) Die Kündigung des Unterrichtsvertrags kann beiderseits nur schriftlich zum 31. März und zum 30. September, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen im Voraus, erfolgen. Ausnahmen hiervon:

a) Innerhalb des ersten Monats nach Unterrichtsbeginn kann der Einzelunterricht vorzeitig zum Ende des ersten Monats gekündigt werden.

b) Unterrichtsangebote, für die von Vornherein eine Befristung vereinbart ist, können nicht vorzeitig gekündigt werden.

c) Bei Umzug (Nachweis) oder längerer Krankheit (Attest) kann der Unterrichtsvertrag mit einer vierwöchigen Frist zum nächsten Monatsende gekündigt werden..

5) Für den Fall, dass die Zahlung der Unterrichtsentgelte mindestens einen Monat im Rückstand ist, kann die Erteilung des Unterrichts so lange ausgesetzt werden, bis die ausstehenden Unterrichtsentgelte vollständig gezahlt sind. Ausgesetzte Stunden sind entgeltpflichtig; sie müssen nicht nachgeholt werden.

6) Bei Erkrankung der Lehrkraft wird der Unterricht nachgeholt oder die Entgelte werden gutgeschrieben, sofern durch die Erkrankung 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr unterschritten würden. Bei längerfristigem Unterrichtsausfall wird der Unterricht von einer Vertretungslehrkraft erteilt.

7) Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind entgeltpflichtig.

8) Der Unterricht findet an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Dreieich statt. Der jeweilige Ort wird zu Beginn des Unterrichts gemeinsam festgelegt und kann nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Die an den verschiedenen Unterrichtsorten gültigen Hausordnungen, Benutzungsordnung und Satzungen sind einzuhalten. Die Regulierung von Haftungsfragen, die sich aus etwaigen Unfällen an einem der Unterrichtsortes ergeben können, obliegt dem Hausherrn des jeweiligen Unterrichtsortes.

9) Erfüllungsort ist Dreieich und Gerichtsstand ist Langen.

 

 

 

 

 

 

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CASA MUSICA  | christiane.martini@gmx.net